Obus-Lizenzvergabe rechtswidrig
Der Obus-Betrieb in der Stadt Salzburg sei rechtswidrig, kritisiert der Bundesrechnungshof in seinem jüngsten Bericht über den öffentlichen Verkehr in Salzburg. Stadt und Verkehrsverbund hätten die Buslinien direkt an den Obus und damit an die Salzburg-AG vergeben.
Grundsätzlich dürfen Gemeinden Dienstleistungen an eigene Gesellschaften vergeben. Die Stadt vergibt zum Beispiel ihre Gebäudeverwaltung an die Tochtergesellschaft SIG (Stadt Salzburg Immobilien GmbH). Die ist allerdings zu 100 Prozent-Tochter der Stadt und hat den Status einer untergeordneten Dienststelle. Nur dann ist so eine Eigenvergabe ohne Ausschreibung möglich, urteilt der Rechnungshof.
Ist die Stadt an einer Firma aber nur beteiligt, etwa an der Salzburg AG mit etwas mehr als 30 Prozent, müssen die Dienstleistungen ausgeschrieben werden. Das gilt auch für den Obus-Betrieb, der der Salzburg AG gehört.
Obus europaweit ausschreiben?
Die bisherige, direkte Vergabe sei rechtswidrig stellt der Rechnungshof klar und verlangt eine Reparatur. Im schlimmsten Fall könnte das heißen, dass der Obus muss europaweit ausgeschrieben werden muss. Im Schloß Mirabell und in der Salzburg- AG-Zentrale in der Bayerhamerstraße rauchen jetzt die Köpfe. Wie die Verantwortlichen jetzt reagieren, das ist noch unklar.
Quelle: orf.at