Jo, der Bus ist halt in der Haltestelle schadhaft geworden. Hätte auch auf der Strecke sein können. Müssen jetzt deshalb alle Straßen in Wien vierspurig ausgebaut werden? Und die Haltestellen sind aus Sicherheitsgründen so situiert, damit die Straße überquerende Fahrgäste nicht gefährdet sind. Somit entspricht diese dem zitiertem StVO-Paragraphen.
Wer redet von vierspurigen Straßen? Hier wurde absichtlich in einer zweispurigen Straße eine für sonstige Verwendung unbrauchbare Insel gebaut, die ein Vorbeifahren verunmöglicht, auch für den nachfolgenden Linienbus.
Wodurch sind Fahrgäste gefährdet, die rechts aus dem Bus aussteigen, wenn links andere Fahrzeuge vorbeifahren?
Was den Zebrastreifen anbelangt, der hierbei durch den Bus "abgedeckt" wird, falls aussteigende Fahrgäste gleich vor dem Bus rüber wollen: Dafür gibt es eigene Vorschriften, und Zebrastreifen haben grundsätzlich laut Gesetz ampelgeregelt zu sein, wovon nur in Ausnahmefällen (!) abgegangen werden kann. Oder eh schon abgeschwächt formuliert: Wenns zu gefährlich ist, dann eben die vom Gesetz standardmäßig verlangte Ampel. Und wer schützt überquerende Fußgänger, wenn grad für 10 Minuten kein Bus die Straße blockiert?
Haltestellen haben eben nicht die Aufgabe, ein sicheres Fahrbahnüberqueren zu ermöglichen. Oder nennt mir bitte den Paragrafen, der das verlangt.
So ist es! 
Ein wertvoller begründeter Beitrag, der echt Neues hier in die Diskussion einbringt.