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Zitat von: 4498 am 05. November 2019, 19:31:16Was den Zebrastreifen anbelangt, der hierbei durch den Bus "abgedeckt" wird, falls aussteigende Fahrgäste gleich vor dem Bus rüber wollen: Dafür gibt es eigene Vorschriften, und Zebrastreifen haben grundsätzlich laut Gesetz ampelgeregelt zu sein, wovon nur in Ausnahmefällen (!) abgegangen werden kann. Oder eh schon abgeschwächt formuliert: Wenns zu gefährlich ist, dann eben die vom Gesetz standardmäßig verlangte Ampel. Und wer schützt überquerende Fußgänger, wenn grad für 10 Minuten kein Bus die Straße blockiert?Den Satz möchte ich in der STVO sehen. Ich zitiere hier STVO Paragraf 2 Absatz 12: Schutzweg: ein durch gleichmäßige Längsstreifen (sogenannte „Zebrastreifen“) gekennzeichneter, für die Überquerung der Fahrbahn durch Fußgänger bestimmter Fahrbahnteil; bei einer Haltestelle Menschen eine Straße queren wollen liegt irgendwie in der Natur der Sache.
Was den Zebrastreifen anbelangt, der hierbei durch den Bus "abgedeckt" wird, falls aussteigende Fahrgäste gleich vor dem Bus rüber wollen: Dafür gibt es eigene Vorschriften, und Zebrastreifen haben grundsätzlich laut Gesetz ampelgeregelt zu sein, wovon nur in Ausnahmefällen (!) abgegangen werden kann. Oder eh schon abgeschwächt formuliert: Wenns zu gefährlich ist, dann eben die vom Gesetz standardmäßig verlangte Ampel. Und wer schützt überquerende Fußgänger, wenn grad für 10 Minuten kein Bus die Straße blockiert?
Zitat von: 4498 am 05. November 2019, 19:31:16Zebrastreifen haben grundsätzlich laut Gesetz ampelgeregelt zu sein, wovon nur in Ausnahmefällen (!) abgegangen werden kann.Quelle?
Zebrastreifen haben grundsätzlich laut Gesetz ampelgeregelt zu sein, wovon nur in Ausnahmefällen (!) abgegangen werden kann.
Gott sein dank, nur leicht Verletzte!
Zitat von: Pez am 21. Januar 2020, 09:17:22Gott sein dank, nur leicht Verletzte!Ein Glück! Aber erstaunlich, wenn sich ein Bus so in eine alte Mauer einparkt, dass sie sogar einstürzt!