Ich hätte einmal eine Frage. Heute ist der 67er ja für einige Zeit kurzgeführt worden. Ich habe schon öfter gelesen, dass Blaguss (67E) die Ansagen bis Reumannplatz aufgenommen und für die Zielschilder programmiert hat. Da - meines Wissens - noch nie der 67E bis zur Fahrtbehinderung verlängert wurde, habe ich heute bei den Wiener Linien angerufen. Dort meinte man, es wird für JEDE Umleitung eines Busses ein richterlicher Beschluss benötigt.
Weiß da jemand mehr? Wenn (zb) die U1 eine Störung har, muss dann auch erst ein Beschluss eingeholt werden bevor die Busse/Bims fahren dürfen?