ich frage mich nur, welchen Sinn macht es, dass man ein paar MAN aus Atzgersdorf über die Donau bringt?
Es ist doch vertraglich vollkommen wurscht, ob diese Übergangsbusse am 56A oder am 20A fahren!
Da spar ich mir doch den Aufwand mit der Überstellung.
Stichwort Busalter 
Als ob die derzeitigen Busse (oder welche auch immer man organisieren kann) sooo oder zuuu "alt" wären.
Das wäre mehr als lächerlich. 
Man muss nicht päpstlicher als der Papst sein! Ich glaube nicht, dass es irgendein Problem gäbe oder es einen Unterschied macht,
wenn die Busse nicht exakt 5 Jahre auf den Tag genau sind.
Hier stellt sich auch die Frage, wie das Wording im Vertrag am Hietzinger Bündel bzw. für 20AB/33A ist. Wenn das gleich ist wie beim 9E, dann macht es in zweierlei Hinsicht einen Unterschied:
(
https://wstw.vergabeportal.at/Detail/209066#tab2, kann ohne Anmeldung eingesehen werden)
Das Datum der erstmaligen Zulassung der eingesetzten Fahrzeuge darf mit Leistungsaufnahme nicht weiter als drei Jahre zurückliegen, wobei das durchschnittliche Fahrzeughöchstalter aller Fahrzeuge zu jedem Zeitpunkt des Leistungszeitraums fünf Jahre nicht übersteigen darf.
Demnach würde auch nichts dagegen sprechen, einen rot-weißen Citaro aus 2014 mit entsprechender Ausstattung am Hietzinger Bündel einzusetzen. Dem Vertrag nach ist das Durchschnittsalter der Flotte entscheidend, nicht das Alter der einzelnen Fahrzeuge. Damit wäre am Hietzinger Bündel der Einsatz eines oder mehrerer ex-Gschwindl (oder anderen Sub) Citaros/MAN/Solaris vollkommen legitim, wenn das Durchschnittsalter bei unter fünf Jahren bleibt.
Für das Bündel 20AB/33A trifft allerdings auf jeden Fall der erste Teil des Satzes zu, heißt die Busse müssen jünger als 3 Jahre sein. Folglich macht es rein vertraglich Sinn, die paar Löwen vom Hietzinger Bündel nach Transdanubien zu versetzen und stattdessen in Hietzing leihweise Altbestände der anderen Betreiber einzusetzen, da die dort wegen dem Alter nicht pönalisiert werden können.
Das ganze trifft natürlich nur zu, wenn das Wording in den beiden Verträgen ident ist. Der in der ursprünglichen Ausschreibung angehängte Vertrag lässt sich nicht mehr nachträglich einsehen.